NÖ Landesregierung beschließt NÖ Heizkostenzuschuss von 150 Euro
Die NÖ Landesregierung beschließt den NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026 in der Höhe von 150 Euro. „Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten jene Personen, die unter anderem seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden. Die Ausgleichszulagenrichtsätze nach dem ASVG betragen seit dem 1. Jänner 2025 für Alleinstehende 1.273,99 Euro und für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften 2.009,85 Euro. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 196,57 Euro sofern das Nettoeinkommen des Kindes nicht mehr als 468,58 Euro beträgt. Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und Ihrem Netto-Gesamteinkommen berechnet. Diese Personen erhalten dann den NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro.
Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist von 22. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.
